Keine Strafe ohne Gesetz
Pressemitteilung 29. März 2016

Keine Strafe ohne Gesetz

Offene Beschwerde über Vorgeschichte und Ablauf der Kultursitzung vom 16.02.2016

Sehr geehrte Frau Frammelsberger,

Leider sehe ich mich gezwungen, in der Art eines Offenen Briefes eine Offene Beschwerde zu schreiben. Offen auch deshalb, weil die Beschwerde zwar einen Hauptadressaten hat, das Studentenwerk Ndb/Opf, aber auch einige studentische Kulturgruppen betrifft.

Vorgeschichte

Die sogenannte „Kultursitzung“ ist seit mehreren Jahrzehnten eine feste Institution im Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz. Zweimal im Jahr versammeln sich alle studentischen Gruppen, die im Theaterhaus im Studentenwerk aufführen wollen, und beschließen gemeinsam unter der Leitung von Vertretern des Studentenwerks die Belegung des Saals für das kommende Semester. Ein manchmal nervenaufreibender, aber auch ein sehr demokratischer Prozess. Zunächst gibt jede Gruppe ihren Wunschtermin an, danach wird solange verhandelt, bis jeder Gruppe ein Zeitraum im Theater zugeteilt ist, mit dem sie leben kann.

Seit zwei Semestern gibt es in diesem Procedere eine kleine Änderung. Jetzt werden die Gruppen schon im Vorfeld der Kultursitzung vom Studentenwerk gebeten, ihre Wunschtermine anzugeben.

Die letzte Ausschreibung des Studentenwerks für die Wunschterminangabe lautete (Mail vom 08.01.2016):

„Bitte teilt uns unter info@stwno.de bis spätestens 25.1.2016 eure Wunsch-Termine für die Belegung des Theatersaals im Sommersemester 2016 mit.
Wir werden eine Übersicht aller Terminanfragen erstellen und diese per Rundmail Ende Januar an alle Kulturgruppen versenden. So habt ihr bereits vor der Sitzung Zeit, euch mit den anderen Kulturgruppen und den Mitgliedern eurer Ensembles abzusprechen.“

Da unsere Gruppe, das „ueTheater“, bis kurz vor der angegebenen Deadline mitten im Auftrittskampf steckte, versäumten wir die Abgabe unseres Wunschtermins. Dieses Jahr war der Theaterstress besonders ausgeprägt, da uns der Saal nur 7 (!) Tage für eine komplette Produktion, übrigens einer Uraufführung, zur Verfügung stand. Außer uns übersah auch die Gruppe Lunatiki, die nach uns den Theatersaal belegte und wohl ähnlich unter Strom stand, die Abgabe. Nebenbei: Es gab keine Erinnerungsmail.

Am 29.01.2016 wurden die abgegebenen Wunschtermine herumgeschickt. Das ueTheater bemerkte sein Versäumnis und lieferte umgehend seinen Wunschtermin nach (8 Tage, Ende Mai/Anfang Juni). Am 04.02.2016 wurde unser Wunschtermin nachträglich den anderen Gruppen bekanntgegeben. Doch zu meinem Bedauern stand in betreffender Email, unsere Abgabe sein „nach Ablauf der Anmeldefrist“ geschehen und

„Diese Terminanfrage wird berücksichtigt, kann auf der Kultursitzung bei der Terminvergabe jedoch nicht prioritär behandelt werden“

Das ueTheater war sehr erstaunt darüber, dass aus einer Wunschterminabgabe plötzlich eine „Anmeldefrist“ wurde und dass unser Termin auf der Kultursitzung „nicht prioritär“, das heißt nachrangig behandelt werden soll, obwohl eine entsprechende Sanktion vorher nicht angekündigt worden war.

Ich hatte mit Frau R. von der Kulturabteilung, die mir in einem Email vom 1. Februar diese Vorgehensweise ankündigte, sofort schriftlich und später auch telefonisch Kontakt aufgenommen und sie gebeten, den Satz nicht zu veröffentlichen bzw. zurückzunehmen. Ich wies sie darauf hin, dass eine Behörde nicht einfach nachträglich Strafen erheben könne, sondern diese vorab bekannt geben müsse (in Deutschland gilt der Grundsatz: Nulla poena sine lege - keine Strafe ohne Gesetz). Alles andere wäre Willkür. Außerdem führte ich die bislang gültigen offiziellen Regeln an, die, falls sie angewandt werden würden, zu einer Bevorzugung des ueTheaters führen müssten. Ich schrieb an Frau R. (Mail vom 01.02.2016):

„Auch in den "Richtlinien für die Bereitstellung des Theaters im Studentenhaus an der Universität Regensburg“ steht nichts von einer entsprechenden Regelung. Stattdessen ist dort unter anderem zu lesen: 'werden diejenigen bevorzugt, deren Mitwirkende in den letzten zwei Semestern die kürzesten Förderungszeiträume beansprucht haben', das dürfte auf das ueTheater eindeutig zutreffen. Ich glaube nicht, dass eine andere Gruppe in diesem Zeitraum, sofern sie aufführte, weniger Tage im Theater hatte als wir (SS 8, WS 7 (!) Tage).

Frau R. blieb bei ihrer Position und verweigerte die Rücknahme. Um einer Diskriminierung vorzubeugen schrieb ich am Tag vor der Kultursitzung eine Mail an alle Ansprechpartner/innen der studentischen Theatergruppen. Darin schildert ich nochmal den Sachverhalt, führte die geltenden Regeln an und stellte klar (Mail vom 15.02.16):

„Das ueTheater will nicht „prioritär" behandelt werden. Wir möchten, dass jede Gruppe gleichberechtigt ihre Chance bekommt. Wir möchten aber auch nicht mit nachträglich aufgestellten Regeln diskriminiert werden.“

Leider blieb mein Appell ungehört, wie sich am nächsten Tag herausstellte.

Kultursitzung 16.02.2016

Auf der Kultursitzung wurden zwar von Frau R. als Sitzungsleiterin die offiziellen Regeln vorgetragen, allerdings ohne diese anzuwenden. Stattdessen wurde von ihr mehrmals wiederholt, dass das ueTheater und Lunatiki die Termine nicht „fristgerecht“ abgegeben hätten und daher weniger Rechte hätten. Die ganze Sitzung über wurde massiv Druck auf das ueTheater ausgeübt. Es wurde sogar behauptet, das ueTheater habe absichtlich seine Termine nicht rechtzeitig abgegeben, um sich freie Termine aussuchen zu können. Dies ist schon deshalb reiner Quatsch, weil ein Wunschtermin eben nur ein Wunschtermin ist und zu gar nichts berechtigt, bzw. berechtigen sollte. Dazu weiter unten mehr.

Schließlich wurde dem ueTheater sogar angetragen, in den September (!) auszuweichen. Von der Gruppe, die um den gleichen Zeitraum konkurrierte, wurde nichts dergleichen gefordert.

Alle meine Vorschläge für eine einvernehmliche Lösung wurden entweder nicht diskutiert oder gar nicht erst angehört.

Ich versucht beispielsweise vorzuschlagen, die Gruppen sollten sich mit kürzeren Zeiträumen begnügen, wie es in den Richtlinien des Studentenwerks bei Terminkonflikten festgeschrieben ist. Ende Juni und Juli überschnitten sich die Wunschtermine von insgesamt 4 Gruppen. Wenn jede Gruppe sich mit 8 oder 9 Tagen begnügt hätte, wäre der Theatersaal allen annähernd zu den ursprünglich angegebenen Wunschterminen zur Verfügung gestanden.

Sofort wurde ich von jenem Gruppenleiter unsanft unterbrochen, dessen Ensemble die meiste Zeit beanspruchte, insgesamt 15 (!) Tage. Frau R. ließ es geschehen und mein Vorschlag war damit ohne Diskussion abgehakt.

Schließlich drohte eine Gruppenleiterin, die ursprünglich im Juli in den Theatersaal wollte, dieses Semester gar nicht aufzuführen, wenn das ueTheater nicht rücke. Vor dem ueTheater wäre zwar noch genügend freier Platz gewesen (12 Tage), aber sie traue es sich nicht zu, so früh im Semester ein Stück aufzuführen. Ihre Gruppe könne erst im April mit den Proben starten.

Da ich damals davon ausging, dass wir schon Anfang März starten könnten, überließ ich schließlich aus Solidarität der betreffenden Gruppe unseren Wunschzeitraum. Inzwischen stellte sich heraus, dass auch das ueTheater erst frühestens Ende März mit den Proben beginnen kann …

Die Gruppenleiterin hat sich übrigens nicht für den Akt der Solidarität beim ueTheater bedankt.

Kultursitzung vor der Kultursitzung

Mich hat die Anspruchshaltung besagter Gruppenleiterin sehr überrascht. Zu meinem Erstaunen erfuhr ich aber auf der Sitzung, es habe unter Beteiligung von Frau R. des Studentenwerks eine informelle „Kultursitzung“ vor der Kultursitzung gegeben. Darin wurde besagter Gruppe zugesagt, den bis dahin noch freien Termin Ende Mai/Anfang Juni zu bekommen, wenn es auf Termine im Juli verzichte. Als dann das ueTheater den gleichen Wunschtermin abgab, war offensichtlich der Ärger groß.

Das geht natürlich gar nicht. Die Kultursitzung ist, wie anfangs angeführt, eine jahrzehntealte Institution. Wenn plötzlich nicht mehr die Sitzung, sondern vorausgehende inoffizielle Absprachen das Maß aller Dinge sein sollen, ist dies ein gravierender Verstoß aller bisherigen Regelungen und führt zu sehr undemokratischen und intransparenten Begleiterscheinungen.

Denn es ist doch sehr verwunderlich, dass der Kulturabteilung das Fehlen der Wunschtermine von ueTheater und Lunatiki nicht aufgefallen sein soll. Das ueTheater führt seit 14 Jahren regelmäßig auf, Lunatiki sogar schon seit 17 (!) Jahren. Doch es gab weder eine Erinnerungsmail, noch fragte jemand der Kulturabteilung bei uns nach. Frau R. hätte, da wir gerade zu der Zeit im Theatersaal aufbauten, nur zwei Stockwerke mit dem Aufzug nach unten fahren müssen oder die Theatertechniker bitten können, uns zu erinnern.

Alles spricht daher dafür, dass der Kulturabteilung unser Versäumnis sehr gelegen kam, damit die informellen Absprachen funktionieren. Dies wäre natürlich ein ungeheuerlicher Vorgang und ginge gänzlich am Geist einer echten Kulturförderung vorbei.

Ich fasse zusammen

  • Die eigenen Regeln des Studentenwerks, die das Problem der Terminkonflikte hätten lösen können, wurden missachtet. Stattdessen wurden zum Nachteil des ueTheaters Ad-hoc-Regeln aufgestellt, die keine Legitimation besitzen.
  • Auf das ueTheater wurde durch eine einseitige, parteiische Sitzungsleitung enormer Druck ausgeübt.
  • Informelle Absprachen wurden mit Beteiligung des Studentenwerks bereits vor der dafür vorgesehen Kultursitzung getroffen. Dadurch wurde die eigentliche Kultursitzung nahezu überflüssig.
  • Entweder wurde das ueTheater und Lunatiki absichtlich nicht an die versäumte Wunschterminabgabe erinnert, oder der Kulturabteilung des Studentenwerks ist es gleichgültig, ob Aufführungen möglichst vieler unterschiedlicher Gruppen im Theatersaal stattfinden.

Forderungen

  • Wir fordern, dass sich Frau R. von der Kulturabteilung des Studentenwerks beim ueTheater für ihr Verhalten im Zusammenhang mit der Terminvergabe für das Sommersemester 2016 offiziell entschuldigt.
  • Wir fordern, dass Theatergruppen grundsätzlich nur 8 Tage Theaterzeit zur Verfügung gestellt bekommen. Alles, was darüber hinausgeht, muss auf der Kultursitzung nachvollziehbar begründet werden.
  • Wir fordern, dass die Kultursitzung wieder vollumfänglich als einzige Institution eingeführt wird, auf der die Termine für das kommende Semester besprochen und festgelegt werden.
  • Wir fordern, dass das Studentenwerk seine selbst aufgestellten Regelungen befolgt.

Schlusswort „Elly Malaque Theater“

Der letzte Punkt, das Studentenwerk soll sich an seine selbst aufgestellten Regeln halten, gibt mir das Stichwort für meinen Schlussgedanken. Auf besagter Sitzung wurde auch das neue Logo „Theater an der Universität“ vorgestellt. Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, das Logo dürfe nicht gestaucht, eingefärbt oder auf sonstige Weise verändert werden. Bei Missachtung behalte sich das Studentenwerk vor, die „Bereitstellung des Theaters und der Proberäume künftig nicht mehr zu leisten.“

Abgesehen davon, wie unglaublich unverhältnismäßig es ist, das Stauchen und Einfärben eines bloßen Logos mit Theaterverbot zu bestrafen, verblüfft mich die rechtliche Seite. Am 16.10.2010 teilten Sie mir als Antwort auf die Überreichung von über 1000 Unterschriften von Menschen, die sich für eine Benennung des Theatersaals in „Elly Maldaque Theater“ aussprachen, Folgendes mit:

„Sehr geehrter Herr Raster, ich habe bereits mehrmals auf Ihr Anliegen zur Umbenennung des Theaters schriftlich geantwortet und Ihnen auch ausführlich begründet, dass das Studentenwerk für die Benennung eines Gebäudes oder einer Einrichtung der Universität nicht zuständig ist.“

Ist das Studentenwerk nun doch zuständig für die Benennung des Theatersaals? Denn es ist für mich kaum vorstellbar, dass das Studentenwerk derart drakonische Sanktionen aussprechen könnte, wenn dies nicht der Fall wäre. Zumal über dem Eingang immer noch „Studententheater“ steht, was zeigt, dass die Uni nach wie vor diesen Namen statt „Theater an der Uni“ präferiert.

Daher bitte ich Sie als offensichtlich nunmehr Zuständige, endlich in die Diskussion über die Namensgebung einzusteigen.

Auch hier möchte ich das Studentenwerk an die eigenen Grundsätze erinnern. Aus dem Leitbild des Studentenwerks Ndb/Opf (Homepagezugriff 26.03.2016):

„Wir als Studentenwerk wollen nach innen und außen offen und kommunikativ sein. Es ist selbstverständlich, dass wir an uns gerichtete Fragen auch angemessen beantworten.“

Angesichts des besorgniserregenden Rechtsrucks in Deutschland ist es hohe Zeit, an die beängstigend konformen Vorgänge während der Weimarer Republik zu erinnern. Das Schicksal der Regensburger Lehrerin Elly Maldaque zeigt die Parallelen wie kaum ein anderes auf.

Auch und gerade die Kunst muss Zeichen gegen eine zunehmend menschenfeindliche Entwicklung in diesem Land setzen. Das Leugnen der Zuständigkeit bei offenbarer Zuständigkeit kann nicht die „angemessene“ Antwort darauf sein.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Raster / ueTheater