5000 statt 200 Euro – Studentenwerk treibt Theatergruppe in den Ruin
Elly Maldaque um 1928
Repression:

5000 statt 200 Euro – Studentenwerk treibt Theatergruppe in den Ruin

06.06.2017  ueTheater

Saftige Rechnung soll weiteres Engagement für Elly Maldaque unterbinden. ueTheater reicht Dienstaufsichtsbeschwerde bei Kultusminister Spaenle ein.

15 Jahre gibt es nun die studentische Theatergruppe „ueTheater″. Vor 10 Jahren unterbreitete das Ensemble den Vorschlag, das Theaterhaus im Studentenwerk nach der berühmten Lehrerin Elly Maldaque zu benennen. Bis dato hatte es zwei Namen: Die Universität gab die Bezeichnung „Studententheater″ vor, das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz verlangte von den Gruppen dessen eigene Kreation „Theater an der Uni″ zu verwenden, um Verwechslungen mit einem Ensemble namens „Studententheater″ zu vermeiden.

Doch sowohl Studentenwerk als auch Universität lehnten die Bearbeitung des Vorschlags ab, mit der eigenartigen Begründung, der jeweils andere sei zuständig bzw. verantwortlich. Das Studentenwerk behauptete sogar:

„(…) ich habe bereits mehrmals auf Ihr Anliegen zur Umbenennung des Theaters schriftlich geantwortet und Ihnen auch ausführlich begründet, dass das Studentenwerk für die Benennung eines Gebäudes oder einer Einrichtung der Universität nicht zuständig ist.“ (Geschäftsführerin Frammelsberger in einem Brief vom 16.11.2010)

So übernahm das ueTheater die Zuständigkeit und taufte das Theaterhaus am 08.06.2011 kurzerhand in „Elly Maldaque Theater″ bzw. „Elly Maldaque Theater an der Uni″ um. Mit der Umbenennung will das ueTheater ein demokratisches Zeichen setzen. Elly Maldaque steht für Menschenrechte und Menschenliebe. Sie kam zu Tode, weil der Staat zunehmend die Geschäfte der rechten Populisten erledigte. Die Erinnerung an sie bedeutet: Wehret den Anfängen!

Lex ueTheater

Doch obwohl das Studentenwerk für die Namensgebung nach eigener Aussage nicht zuständig ist, legte dessen Kulturabteilung dem studentischen Ensemble ueTheater in dieser Sache immer neue Steine in den Weg. Die Gruppe war wiederholt gezwungen, Beschwerde einzulegen, bis hinauf zum Verantwortlichen im Kultusministerium Ministerialrat Harald Dierl. Doch alle Beschwerden wurden jeweils abgewiesen. Schließlich führte die Kulturabteilung des Studentenwerks ein „Lex ueTheater″ ein. Gruppen, die nicht das Logo des Studentenwerks und das Logo „Theater an der Uni“ auf ihren Werbematerialien verwenden, wird gedroht:

„Bei Missachtung behält sich das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz vor, die Förderung in Form der Bereitstellung des Theaters und der Proberäume künftig nicht mehr zu leisten.″ (Richtlinien für die Bereitstellung des Theaters an der Uni)

Damit machte die „Kulturförderung″ des Studentenwerks nun ernst. Statt erwarteter Gebühren von knapp 200 Euro (15% der Eintrittsgelder) flatterte der Gruppe ein Abrechnung über exakt 5001,45 Euro ins Haus. Begründung der Leiterin der Kulturförderung Frau Riedenauer: Da das ueTheater die Logos nicht abgedruckt habe, werde die studentische Gruppe als kommerzielle Gruppe behandelt und erhalte den kommerziellen Mietpreis.

Faktisches Auftrittsverbot

Das ueTheater, dessen Mitglieder ausnahmslos ehrenamtlich arbeiten, macht, wenn es gut läuft, wenige hundert Euro Gewinn, welche regelmäßig gespendet werden, an Asylgruppen, an Griechenlandhilfe usw. Natürlich bedeutet ein kommerzieller Preis den finanziellen Ruin und damit auch ein faktisches Auftrittsverbot für die studentische Gruppe.

Jedoch ist das ueTheater sich sicher, dass das Studentenwerk in dieser Sache gegen mehrere Rechtsvorschriften verstoßen hat. Das Studentenwerk kann Studierenden ihren Studentenstatus nicht einfach absprechen und den Zugang verwehren, zumal es laut Bayerischem Hochschulgesetz keine „freiwillige Leistung″ sondern Aufgabe der Studentenwerke ist, für Studierende kulturelle Einrichtungen bereitzustellen:

„Aufgaben der Studentenwerke sind die wirtschaftliche Förderung und soziale Betreuung der Studierenden der staatlichen Hochschulen (…) sowie die Bereitstellung von Einrichtungen im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich;″ (BayHSchG, Art. 88, Abs. 1, Aufgaben)

Dienstaufsichtsbeschwerde

Inzwischen wurde über besagte Gebühren vom Studentenwerk die zweite Erinnerung abgeschickt. Um einen Rechtsstreit zu umgehen, wandte sich das ueTheater nunmehr an die höchsten Stelle, an Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle persönlich. Es legte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leiterin der Kulturabteilung, gegen die Geschäftsführerin des Studentenwerks und auch gegen Ministerialrat Harald Dierl ein. Gerade letzterer habe kläglich versagt, da er der dringenden Bitte des ueTheaters um Mediation gegen Mobbing nicht nachgekommen sei, was maßgeblich zur jetzigen Situation beigetragen habe.

Doch auch einem Rechtsstreit steht das ueTheater gelassen gegenüber. Es dürfte sogar gut und hilfreich sein, wenn Außenstehende endlich die merkwürdigen Vorgänge in der Kulturabteilung des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz juristisch überprüfen.